Geldwäscherecht - wer muss wann einen Geldwäschebeauftragten bestellen? von Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Dr. iur.
Lange Zeit war es unklar, was die Neuerungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere für die Edelmetallhändler, bringen werden. Klar war nur, dass nach dem verheerenden Gutachten der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) die Bundesregierung die Anforderungen zur Geldwäscheprävention deutlich verschärfen würde. Hierzu sah der erste Gesetzesentwurf vor, dass Edelmetallhändler zukünftig bereits ab einer Transaktion von 1.000,00 Euro die Identität des Geschäftspartners feststellen sollen. Damit wäre der bisherige Schwellenwertes, welcher bislang eine Identifizierungspflicht bei Bargeschäften außerhalb einer Geschäftsbeziehung erst ab 15.000,00 Euro vorsah, deutlich herabgesetzt worden.
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