Rechtsschutzversicherung - Hoffnung für Kapitalanleger - Gerichte erklären Ausschlussklausel in Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für nichtig von Rechtsanwalt Christian M. Schulter
Abgezockte Kapitalanleger können jetzt wieder neue Hoffnung schöpfen. Viele gebeutelte Kapitalanleger fühlten sich ein zweites Mal „über den Tisch gezogen“, als sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung die Antwort erhielten, dass für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung Anwendung finden, kein Kostenschutz erteilt werden könne.
Aber im Einzelnen:
Gut geschulte und überzeugende Berater preisen Kapitalanlagen, die in gut aussehenden Hochglanzprospekten sagenhafte Gewinne und Rendite versprechen, Familienväter, Ehepaaren, vor allem Rentner aus allen Gesellschaftsschichten an. Ist die Vertrauensbasis erstmals zwischen Kapitalanleger und Berater aufgebaut und gefestigt, sind die Anleger gerne bereit, ihre gesamten Ersparnisse, die z. B. für die Altersvorsorge bestimmt waren, in eben eine der angepriesen Kapitalanlagen zu investieren.
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